Seit 1997 müssen Bauherren laut
AV Stellplätze Fahrradstände herstellen, die
- eine Anschließmöglichkeit für den Fahrradrahmen haben und
- dem Fahrrad einen sichereren Stand durch einen Anlehnbügel geben
Ich habe das Bauamt davon informiert, dass an folgenden Läden diese Vorschriften nicht eingehalten werden (siehe grüne Fahrradsymbole):
Rechtsverstöße gegen Fahrräder auf einer größeren Karte anzeigen
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