Bei Umgestaltung von Kreuzungen sollen folgende Prinzipien berücksichtigt werden:
Vorbeifahrstreifen
Vor der Kreuzung
in 15m Länge ohne Rücksicht auf Richtungspfeile
Seitenabstand
Vorbeifahrstreifen müssen min. 2m Seitenabstand zur nächsten Fahrspur haben. Notfalls müssen nebenliegende Spuren auf 2,70 m verschmälert werden oder der Mittelstreifen verringert werden.
Einfädelung
Hinter einer Kreuzung mit Fahrradfurt muss die Fahrradfurt schräg an die rechte durchgehende Fahrspur herangeführt werden.
Nicht-benutzungspflichtige Radwege
Auf das Recht der Radfahrer, die Fahrbahn zu benutzen, muss mit einem Fahrradstreifen hingewiesen werden, zumindest anfangs.
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