Hier werden Missstände beschrieben, die demnächst durch einen Konsens im FahrRat Tempelhof Schöneberg behoben werden müssen.
Hinweise darauf findet man über Twitter. Auf einigen Seiten kann man eigene Eingaben machen, z.B. auf Feedback

Samstag, 25. September 2010

Planungsprinzipien

Bei Umgestaltung von Kreuzungen sollen folgende Prinzipien berücksichtigt werden:

Vorbeifahrstreifen
Vor der Kreuzung
in 15m Länge ohne Rücksicht auf Richtungspfeile

Seitenabstand
Vorbeifahrstreifen müssen min. 2m Seitenabstand zur nächsten Fahrspur haben. Notfalls müssen nebenliegende Spuren auf 2,70 m verschmälert werden oder der Mittelstreifen verringert werden.
Einfädelung
Hinter einer Kreuzung mit Fahrradfurt muss die Fahrradfurt schräg an die rechte durchgehende Fahrspur herangeführt werden.
Nicht-benutzungspflichtige Radwege
Auf das Recht der Radfahrer, die Fahrbahn zu benutzen, muss mit einem Fahrradstreifen hingewiesen werden, zumindest anfangs.

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